Schulverfassung der Gesamtschule Brühl
Grundsätze unserer Schulgemeinschaft
Vereinbarung
Ziele der Schulverfassung
Klare und transparente Regeln für alle Mitglieder unserer Schulgemeinde sollen dazu beitragen,
- eine Haltung zu fördern und eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren, die getragen sind von Wertschätzung und Transparenz.
- respektvoll miteinander umzugehen und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Rücksichtsloses Durchsetzen eigener Interessen ist genauso zu unterlassen wie vorschnelles Verurteilen. Niemand soll wegen seines Aussehens, Geschlechts, seiner Religion, Herkunft oder sexuellen Orientierung beleidigt werden. Wir wahren die Interessen, Rechte und Grenzen aller am Schulleben Beteiligten.
- Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen und Übergriffen aller Art zu schützen.
- allen in Schule Arbeitenden Sicherheit und Orientierung in sensiblen Situationen und Bereichen der eigenen Handlungsfelder zu geben.
- Gestaltung von Nähe und Distanz
Wir gestalten eine gute Beziehung zu den Schüler*innen, gehen dabei aber mit Nähe und Distanz verantwortungsbewusst um und respektieren persönliche Grenzen. Grenzverletzungen sollen (auch mithilfe des Schutzkonzeptes) offen zur Sprache gebracht werden können.
- Angemessenheit von Körperkontakt
Körperkontakt zwischen einer erwachsenen Person und Schüler*innen ist nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie z.B. Erste Hilfe, Trost oder zur Vermeidung einer Gefahrensituation erlaubt. Berührungen müssen jederzeit pädagogisch begründbar sein. Im Sportunterricht sind Hilfestellungen / Sicherungen als eindeutige Hilfestellungen zu gestalten und zu kommunizieren.
- Verbale und nonverbale Kommunikation
Verbale und nonverbale Interaktionen sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und auf die Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst werden. Weder sexualisierte Sprache noch abfällige Bemerkungen oder Bloßstellungen werden geduldet. Bei Grenzverletzungen ist einzuschreiten und schützend Position zu beziehen.
- Umgang mit und Nutzung von sozialen Netzwerken und digitalen Medien
Die Nutzung des Handys oder Smartphones ist während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht zulässig. Zudem ist auch die Nutzung des Handys oder Smartphones unmittelbar vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende auf dem Schulgelände untersagt.
Das Fotografieren und Filmen während des Unterrichts und in den Pausen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten, wenn es nicht ausdrücklich von allen Personen zu Unterrichtszwecken genehmigt wurde.
Besondere schulische Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Wandertag, Schulfahrten) sind von dieser Regelungen nicht ausgenommen, es sei denn es ist ausdrücklich von allen Personen genehmigt.
Die Nutzung von sozialen Netzwerken und Messengern (außer die unserer Schulplattformen „IServ“ und „Logineo“) von Beschäftigten der Schule im Kontakt mit Schüler*innen ist zu keinerlei Zwecken zulässig.
Bei der Nutzung jedweder Medien durch Schüler*innen ist auf gewaltfreie Inhalte zu achten und gegen jede Form von Diskriminierung, von gewalttätigem oder sexistischem Verhalten und Mobbing schützend Stellung zu beziehen.
- Achtung der Privatsphäre
Die Privatsphäre jedes Einzelnen ist generell und ohne Ausnahme zu achten.
- Verhalten auf mehrtägigen Fahrten
Auf mehrtägigen Fahrten gelten die Vereinbarungen der Schulverfassung der Gesamtschule Brühl ohne Ausnahmen, es sei denn Ausnahmen wurden vorher explizit und einvernehmlich kommuniziert.
- Verhalten bei beobachteten Grenzverletzungen
Bei beobachteten oder mitgeteilten Grenzverletzungen oder Übergriffen gelten unsere Handlungsleitfäden.
- Unterricht
Die Gesamtschule Brühl ist unser Arbeits- und Lebensraum und wir sind eine Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft. Wenn sich alle am Schulleben Beteiligten (Lehrkräfte, Schüler*innen, nicht unterrichtendes Personal und Eltern/Erziehungsberechtigte) aktiv in die Gestaltung von Schule und Unterricht einbringen, findet erfolgreiches Schulleben statt.[1]
Die Gesamtschule Brühl wünscht sich eine heterogene Schulgemeinschaft. Soziale Bedingungen sollen nicht maßgeblich für den Schulerfolg sein.
Die Lehrkräfte richten sich im unterrichtlichen Bereich nach den schulinternen Lehrplänen, deren Grundlage die Kernlehrpläne sind.
Die Kernlehrpläne[2] für jedes Fach bilden die Grundlage jeden unterrichtlichen Vorhabens. Spezifiziert werden diese durch die für die Gesamtschule Brühl von den Fachkonferenzen entwickelten schulinternen Lehrplänen.[3] Diese entstehen unter Berücksichtigung der jeweiligen an der Schule vorherrschenden Lernsituation. Sie beinhalten ebenfalls lerngruppenspezifische methodische und didaktische Entscheidungen. Schulinterne Lehrpläne werden durch die Instanzen Didaktische Leitung und Fachkonferenzen evaluiert und ggf. modifiziert. Schulkonferenzpflichtige Änderungen werden dem Gremium vorgelegt und dort abgestimmt.[4]
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten ist der Schulleitung und dem Kollegium ein grundlegendes Anliegen. Es basiert auf dem Bestreben Erziehung verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Schulische Erziehung und Erziehung im Elternhaus bedingen begleitende Absprachen.
Aufgabe der Lehrer*innen ist es, Sprechzeiten anzubieten, Aufgabe der Eltern ist es, diese wahrzunehmen. Eine regelmäßige und gegenseitige Information über die Schullaufbahn der Lernenden ist unabdingbare Voraussetzung für den erfolgreichen Werdegang.
Schulleitung und Kollegium greifen die Anliegen und Wünsche, Sorgen und Kritikpunkte der Erziehungsberechtigten auf, um gegebenenfalls eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Dieser Prozess geschieht wechselseitig.[5]
Die Eltern nehmen ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in den Mitwirkungsorganen aktiv wahr.[6]
Die Schüler*innen haben ein Recht auf qualitativ guten Unterricht. Um dieses zu erreichen, haben die Schüler*innen die Pflicht, Leistungsbereitschaft und Engagement zu zeigen und Verantwortung für ihre Schullaufbahn zu übernehmen.
Die Lehrkräfte haben das Recht auf eine zuverlässige und leistungsbereite Klasse. Sie haben die Pflicht, ihren Unterricht nach Maßgabe der schulinternen Lehrpläne so zu gestalten, dass die Leistungsheterogenität berücksichtigt wird[7] und der eigene Unterricht evaluiert und ggf. modifiziert wird. Qualitätssichernde Maßnahmen erfolgen laut Vorgabe des Landes NRW.[8]
Im unterrichtlich/erzieherischen Bereich haben die Lehrkräfte die Aufgabe die genannten Leitbilder zu vermitteln.[9] Die Schüler*innen sollen diese Werte aufgreifen, sich zu eigen machen und ihr Verhalten danach ausrichten. Auf der Basis dieser Leitbilder arbeiten auch die Schüler*innenstreitschlichtung und das Beratungsteam.[10]
- Partizipation
Grundsätzlich besteht im Mitwirkungsgremium der SV für alle Schüler*innen die Möglichkeit im Rahmen des Gesetzes[11] auf das Schulleben Einfluss zu nehmen.
- Räumlichkeiten und Inventar
Schule findet in einem Umfeld statt, das es pfleglich zu behandeln gilt. Sowohl Klassenzimmer als auch Flure, Gemeinschaftsbereiche, Schulhöfe und selbst der Schulweg sind Bereiche, in denen sich Schüler*innen, Lehrkräfte, nichtunterrichtendes Personal, Eltern und andere Personen begegnen und aufhalten. Einerseits leisten diese Bereiche einen nicht unerheblichen Beitrag für die Qualität der pädagogischen Arbeit, andererseits vermitteln sie ein Bild der Schule nach außen. Im Sinne einer Identifizierung mit dem Arbeitsplatz müssen sich alle am Schulleben Beteiligten verantwortlich zeigen. Rücksichtnahme dehnen wir auch auf den Bereich der Energieressourcen aus, mit denen verantwortungsbewusst umgegangen wird. Dies bezieht sich auch auf die Ressourcen von Schüler*innen und Lehrkräfte. Um diese zu erhalten, sind wir Schule im europäischen Netzwerk "Gesunde Schule".
[1] In welcher Form das geschieht, regeln entsprechende Gesetze: Allgemein: Das Grundgesetz (GG), das Schulgesetz (SchG), die jeweiligen Prüfungsordnungen (AO SI und APO-GOSt ).
[2] Die Kernlehrpläne sind im aktuellen Bildungsserver einzusehen.
[3] Siehe auch: Schulinterne Lehrpläne.
[4] Welche Änderungen schulkonferenzpflichtig sind, regelt das Schulgesetz (SchG).
[5] Gesetzliche Regelungen über im gemeinsamen Gespräch gefundene Vereinbarungen hinaus sind im SchG (Schulgesetz) niedergelegt.
[6] Siehe auch Schulgesetz (SchG).
[7] Siehe auch das schulinterne Förder-Forder-Konzept.
[8] Das sind z.B. Vergleichsarbeiten und Lernstandserhebungen.
[9] Siehe auch Schulgesetz (SchG).
[10] Siehe auch das schuleigene Beratungskonzept.
[11] Regelungen sind im Schulgesetz (SchG) niedergelegt.